Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Für Umstände auf Bestellerseite, die dem Unternehmer nicht erkennbar sein müssen, ist der Unternehmer im Rahmen seiner Warnpflicht nicht verantwortlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021757Dokumentnummer
JJR_19870514_OGH0002_0070OB00559_8700000_003