RS OGH 1987/5/14 7Ob559/87, 6Ob610/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1987
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Für Umstände auf Bestellerseite, die dem Unternehmer nicht erkennbar sein müssen, ist der Unternehmer im Rahmen seiner Warnpflicht nicht verantwortlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021757

Dokumentnummer

JJR_19870514_OGH0002_0070OB00559_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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