Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Wird der Inhalt von Einzelverträgen (Musterverträgen) in einer Betriebsvereinbarung wiederholt, kommt dem eine maßgebliche Bedeutung für die Auslegung der Individualvereinbarung zu, da sie die Absicht des angesprochenen Adressatenkreises wiedergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017863Dokumentnummer
JJR_19870520_OGH0002_014OBA00026_8700000_002