RS OGH 1987/5/21 12Os38/87, 11Os164/97 (11Os165/97), 14Os7/06w, 13Os25/09i, 14Os155/10s, 13Os86/13s,

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Veröffentlicht am 21.05.1987
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Norm

StPO §289

Rechtssatz

Aufhebung des gesamten Urteils, wenn die Aufrechterhaltung nur eines Teils des Schuldspruchs wegen des engen beweismäßigen Zusammenhangs mit dem Gegenstand des aufgehobenen Schuldspruchs untunlich erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100072

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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