- 6 Ob 599/87
- 6 Ob 661/87
Beisatz: Doch ist zur Beurteilung des Mangels eines schutzwürdigen Interesses auch die Sachlage heranzuziehen, wie sie sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ergeben hat, soferne diese Entwicklung Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Kündigungsgrund schon im Zeitpunkt der Aufkündigung gegeben war. (T1) Veröff: MietSlg XXXIX/49
- 8 Ob 1503/88
Entscheidungstext OGH 11.02.1988 8 Ob 1503/88
Beisatz: Die Weitergabe des Bestandobjekts muss daher in diesem Zeitpunkt gegeben sein. (T2)
- 7 Ob 565/88
Entscheidungstext OGH 28.04.1988 7 Ob 565/88
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verwendet ein Mieter die Bestandräumlichkeiten zu einem anderen als dem vereinbarten geschäftlichen Zweck, so ist hiefür der Zeitpunkt der Aufkündigung maßgebend. (T3) Veröff: WoBl 1989,117
- 3 Ob 507/89
Beis wie T1
- 3 Ob 148/89
Vgl; Veröff: EvBl 1990/95 S 468
- 1 Ob 705/89
Beis wie T2; Beisatz: Eine verfrühte Aufkündigung kann selbst durch spätere Entwicklungen nachträglich nicht gerechtfertigt werden. (T4) Veröff: RZ 1990/82 S 201
- 3 Ob 548/90
- 1 Ob 576/90
- 2 Ob 541/90
- 7 Ob 574/90
- 9 Ob 702/91
Beisatz: Daraus ist aber nicht zu folgern, dass der vereinbarte Kündigungsgrund zu diesem Zeitpunkt bereits eingetreten sein musste. So muss der Kündigende nicht seine Obdachlosigkeit abwarten, bevor er den vereinbarten Eigenbedarf geltend machen kann. (T5)
- 7 Ob 634/91
Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Nur ausnahmsweise kann, etwa beim Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes, von diesem Grundsatz abgegangen werden. (T6) Veröff: WoBl 1993,32
- 8 Ob 586/93
Beis wie T6; Veröff: WoBl 1994,29
- 2 Ob 577/93
- 6 Ob 634/94
- 2 Ob 2371/96g
Entscheidungstext OGH 04.09.1997 2 Ob 2371/96g
Auch
- 4 Ob 26/98x
Auch
- 7 Ob 374/97v
Auch; Beis wie T6; Beisatz: Nach den Verhältnissen zur Zeit ihres Zuganges an den Erklärungsgegner. (T7)
- 4 Ob 307/98w
Auch; Beis wie T6; Veröff: SZ 71/211
- 3 Ob 331/98t
- 10 Ob 22/00h
Beisatz: Ein sich erst nach dem Zugang der Kündigung an den Kündigungsgegner erfüllender Sachverhalt, mag er auch denselben Kündigungstatbestand erfüllen, der in der Kündigung ausgeführt wurde, kann eine voreilige Aufkündigung im Nachhinein nicht rechtfertigen. (T8)
- 3 Ob 40/00d
Beis wie T1; Beisatz: Die Rechtsansicht, der Kündigungsgrund sei gegeben, weil die vorübergehende Stilllegung eines Geschäftsbetriebes den Kündigungsgrund des
§ 30 Abs 2 Z 7 MRG nur dann ausschließe, wenn schon im maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung die Wiederaufnahme regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit feststeht, kann in dieser Allgemeinheit nicht geteilt werden; vor allem, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass es erst später möglich oder zumindest sinnvoll ist, die Entscheidung über die Wiederaufnahme der geschäftlichen Tätigkeit zu treffen. (T9)
- 6 Ob 239/00s
Auch
- 6 Ob 347/04d
Beisatz: Hier: Kündigungsgrund des Fehlens einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit im Mietobjekt (
§ 30 Abs 2 Z 7 MRG). (T10)
- 8 Ob 103/07s
Vgl auch
- 5 Ob 4/08m
Beisatz: Bei einer Eigenbedarfskündigung nach
§ 30 Abs 2 Z 9 MRG reicht es aus, dass mit Sicherheit oder höchster Wahrscheinlichkeit in nächster Zukunft - hier zwei Monate nach Zustellung der Aufkündigung - die Obdachlosigkeit des Vermieters bevorsteht. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Vermieter im Zeitpunkt der Einbringung der Aufkündigung bereits obdachlos ist. (T11)
- 1 Ob 208/08g
Auch; Beisatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines Kündigungsgrundes ist im Allgemeinen der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an den Kündigungsgegner. (T12)
- 8 Ob 36/09s
Auch; Beisatz: Die Beurteilung des Vorliegens der Kündigungsgründe hat bezogen auf den Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung zu erfolgen. (T13)
- 8 Ob 138/09s
Auch
- 4 Ob 231/10i
Auch; Beis wie T2; Beis wie T12
- 3 Ob 62/13h
Entscheidungstext OGH 15.05.2013 3 Ob 62/13h
Auch; Beis wie T12; Beis wie T13
- 3 Ob 43/14s
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 3 Ob 43/14s
Auch; Beis wie T12
- 3 Ob 153/14t
Entscheidungstext OGH 18.12.2014 3 Ob 153/14t
Auch
- 6 Ob 50/15v
Entscheidungstext OGH 27.04.2015 6 Ob 50/15v
Auch
- 1 Ob 156/15w
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 156/15w
- 10 Ob 10/16t
Entscheidungstext OGH 15.03.2016 10 Ob 10/16t
Beis wie T4
- 8 Ob 115/15t
Entscheidungstext OGH 19.02.2016 8 Ob 115/15t
Auch; Beis wie T4; Beis wie T8
- 3 Ob 160/16z
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 3 Ob 160/16z
Vgl auch
- 3 Ob 12/17m
Entscheidungstext OGH 04.07.2017 3 Ob 12/17m
Beis wie T4; Beis wie T8
- 5 Ob 98/18z
Auch; Beis wie T10
- 6 Ob 129/18s
Beis wie T11
- 4 Ob 63/19x
- 8 Ob 43/21p
Beis wie T12