Norm
StPO §281 Abs1 Z9 litaRechtssatz
Mit der Behauptung, eine vom Erstgericht ausdrücklich nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens ausgeschlossene Tatsache hätte auf Grund bestimmter Verfahrensresultate dennoch als erwiesen festgestellt werden müssen, kann ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel nicht dargetan werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0099784Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022