Norm
ABGB §472Rechtssatz
Die Einräumung eines inhaltlich einer (Wasserleitungsservitut) Servitut entsprechenden Rechts kann auch im Wege eines bloß obligatorisch wirksamen Rechtes geschehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011509Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014