RS OGH 1987/6/4 6Ob585/87, 1Ob81/01w, 1Ob185/13g

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Norm

ABGB §472

Rechtssatz

Die Einräumung eines inhaltlich einer (Wasserleitungsservitut) Servitut entsprechenden Rechts kann auch im Wege eines bloß obligatorisch wirksamen Rechtes geschehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011509

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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