Norm
JN §31 Abs1 VRechtssatz
Das OLG wird bei der Entscheidung über den Delegierungsantrag als Erstgericht tätig. Rekurse gegen diese Entscheidungen sind daher bei dem OLG einzubringen, das über den Antrag entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046243Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015