Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0048809Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00619_8700000_001