RS OGH 1987/6/9 11Os47/87

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Veröffentlicht am 09.06.1987
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Norm

StGB §15 B3

Rechtssatz

Die Kriterien strafbaren Versuchs erfüllt jedenfalls, wer mit dem Vorsatz, einen Einbruchsdiebstahl zu begehen, sich unter Mitbringung einer Leiter am Tatort eingefunden und alle Vorkehrungen für den sofortigen Abtransport der Beute getroffen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0090319

Dokumentnummer

JJR_19870609_OGH0002_0110OS00047_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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