Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen Personenkraftwagen - Lenker, der die Wagentüre öffnet, ohne Nachfolgeverkehr zu beachten und nachfolgendem Personenkraftwagen - Lenker, der deswegen sein Fahrzeug verreißt und auf die Gegenfahrbahn lenkt, wo er mit einem entgegenkommenden Taxi zusammenstößt, obwohl genügend Zeit und mehrere Möglichkeiten gegeben waren, um auf das Fehlverhalten des anderen Verkehrsteilnehmers in einer völlig risikolosen Weise und ohne jede Gefahr der Herbeiführung eines Unfalles zu reagieren.
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026891Dokumentnummer
JJR_19870611_OGH0002_0080OB00001_8700000_001