Norm
GmbHG §5 Abs2Rechtssatz
Ob die rechtsgeschäftliche Erklärung der GmbH oder dem Geschäftsführer persönlich zuzurechnen ist, richtet sich nach der Vertrauenstheorie, also danach, wie die Erklärung des Geschäftsführers von einem redlichen und verständigen Erklärungsempfänger aufzufassen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059974Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_0040OB00555_8700000_002