RS OGH 1987/6/16 4Ob555/87, 3Ob504/88, 7Ob33/89, 10Ob2119/96g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1987
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Norm

GmbHG §5 Abs2
GmbHG §18

Rechtssatz

Ob die rechtsgeschäftliche Erklärung der GmbH oder dem Geschäftsführer persönlich zuzurechnen ist, richtet sich nach der Vertrauenstheorie, also danach, wie die Erklärung des Geschäftsführers von einem redlichen und verständigen Erklärungsempfänger aufzufassen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059974

Dokumentnummer

JJR_19870616_OGH0002_0040OB00555_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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