RS OGH 1987/6/16 4Ob516/87

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Norm

ZPO §405 E

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht im Interesse der Vollstreckbarkeit den Spruch des von ihm der Sache nach bestätigten Urteils erster Instanz insofern anders gefaßt, als es an die Stelle einer Zug - um - Zug - Gegenleistung, die der Kläger nicht mehr erbringen kann, das Interesse gesetzt hat, gereicht der Umstand, daß es bereits selbst die Aufrechnung vorgenommen hat, dem Beklagten nicht zum Nachteil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041076

Dokumentnummer

JJR_19870616_OGH0002_0040OB00516_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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