Norm
ZPO §405 ERechtssatz
Die Beifügung einer Zug - um - Zug - Leistung des Klägers ist eine Beschränkung seines Begehrens, die auch dann, wenn er sie nicht selbst angeboten hat, zulässig ist, weil sie gegenüber seinem Begehren ein Minus bedeutet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018