Norm
UWG §2 D2Rechtssatz
Für die Relevanz der Irreführung reicht es aber schon aus, dass die Bezugnahme auf die geographische Herkunft geeignet ist, einen nicht unerheblichen Teil der umworbenen Abnehmer bei seiner Auswahlüberlegung irgendwie zu beeinflussen. - "Whisky Saunders aus Österreich"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078396Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.10.2015