Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Enthält die Werbung eine besondere Bezugnahme auf die Aktualität der Preisherabsetzung, dann genügt bereits ein relativ kurzer Zeitraum, in der der "Statt-Preis" nicht mehr verlangt wurde, für die Annahme der Irreführung. (Hier: Fünf Wochen unter Einbeziehung einer vierwöchigen Ausverkaufsfrist nicht zureichend).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078512Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_0040OB00335_8700000_001