Norm
ZPO §469Rechtssatz
Entzug des Parteiengehörs durch einen ungesetzlichen Vorgang liegt vor, wenn die Berufungsbeantwortung dem Berufungsgericht nicht vorgelegt wurde und die Partei mangels einer Berufungsverhandlung nicht imstande war, ihr Vorbringen vorzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041846Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_010OBS00007_8700000_001