Norm
ASVG §255 Abs3 DcRechtssatz
Bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit haben Tätigkeiten außer Betracht zu bleiben, die auf dem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr vorkommen oder die speziell dem Versicherten nicht offenstehen, weil sie ausschließlich Angehörigen des jeweils anderen Geschlechtes vorbehalten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084743Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011