RS OGH 1987/6/16 10ObS12/87, 10ObS154/87, 10ObS31/88, 10ObS33/88, 10ObS6/88, 10ObS253/88, 10ObS355/8

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Norm

ASVG §255 Abs3 Da

Rechtssatz

Ein Versicherter, der eine gelernte oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, kann - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen - auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084605

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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