Norm
ASVG §255 Abs3 DaRechtssatz
Ein Versicherter, der eine gelernte oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, kann - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen - auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084605Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014