Norm
UWG §2 D2Rechtssatz
Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Gefahr einer Irreführung über die Herkunft durch sogenannte "entlokalisierende" Zusätze zu beseitigen. Bei der Beurteilung, ob klarstellende Zusätze eine Irreführung ausschließen, ist aber ein strenger Maßstab anzulegen, weil der flüchtige Durchschnittsinteressent solche Zusätze meist übersieht. An die Deutlichkeit und Unübersehbarkeit solcher Zusätze sind zum Schutz der Verbraucher strenge Anforderungen zu stellen. - "Whisky Saunders aus Österreich"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078437Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_0040OB00347_8700000_004