Norm
ASVG §255 Abs3 CaRechtssatz
Die Lage des Wohnortes des Versicherten ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsels oder Pendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ebenso ohne Einfluss wie mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085017Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022