Norm
WEG 1975 §23 Abs2Rechtssatz
Die Bestimmung des § 18 Satz 2 WGG über die ua in Mietverträgen anzuführenden Beträge, die im Zusammenhang mit dem Erstbezug als Baukostenbeiträge zu leisten waren (sind), verlangt nicht auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe dieser Beträge - anders als § 23 Abs 2 WEG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083189Dokumentnummer
JJR_19870623_OGH0002_0050OB00053_8700000_001