RS OGH 1987/6/24 1Ob614/87, 9Ob359/97b, 2Ob307/98f, 1Ob297/02m, 4Ob4/18v

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Veröffentlicht am 24.06.1987
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Norm

ABGB §367 A
ABGB §367 C
ABGB §368
ABGB §1063
HGB §366

Rechtssatz

Nur wenn der Veräußerer die Ware erkennbar nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung, sondern für seinen eigenen Bedarf (z.B. Anlagegüter) erworben hat, kann der Erwerber mit einer Verfügungsermächtigung durch den Lieferanten des Veräußerers nicht rechnen; eine solche ist nicht verkehrsüblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010878

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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