Norm
EO §378 ARechtssatz
Mangelt einem Klagebegehren die gesetzliche Grundlage, kommt auch dessen Sicherung durch eine einstweilige Verfügung nicht in Betracht, da es dann an der vom Gesetz geforderten Anspruchsbescheinigung fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004881Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020