Norm
EheG §60 Abs1Rechtssatz
Der Antrag nach § 61 Abs 3 EheG ist im Falle einer auf § 49 oder § 47 EheG gestützten Widerklage dem in einer solchen Klage enthaltenen Antrag auf Ausspruch nach § 60 Abs 1 EheG nach Art eines Eventualbegehrens nachgeordnet anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0057193Dokumentnummer
JJR_19870625_OGH0002_0060OB00617_8700000_001