Norm
StPO §292Rechtssatz
Hat der zur Zeit der Urteilsverkündung durch einen im Gerichtssaal anwesenden Rechtsanwalt vertretene, freigesprochene Angeklagte es unterlassen, das einen Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers nicht enthaltende Urteil im Kostenpunkt anzufechten, so kommt ein den Zustand der Rechtskraft verändernder - im Ermessen des OGH stehender - Eingriff im Sinne des § 292, letzter Satz, StPO nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100364Dokumentnummer
JJR_19870625_OGH0002_0130OS00073_8700000_001