Norm
EheG §60 Abs2Rechtssatz
Eheverfehlungen, die in den Zeitraum nach dem Eintritt der völligen Zerrüttung der Ehe fallen, spielen bei der Verschuldensabwägung keine entscheidende Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0057338Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021