Norm
ABGB §364c B2Rechtssatz
Das auf einer Liegenschaft einverleibte rechtsgeschäftliche Belastungs- und Veräußerungsverbot steht auch dann der exekutiven Bewilligung der Belastung und Veräußerung nicht entgegen, wenn der Verpflichtete und der Verbotsberechtigte nicht in Gütergemeinschaft leben, aber die betriebene Forderung nach dem Exekutionstitel als Gesamtschuldner zu leisten haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010734Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022