RS OGH 1987/6/30 5Ob560/87, 8Ob560/87 (8Ob561/87)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1987
beobachten
merken

Norm

ZPO §502 Abs3 Df

Rechtssatz

Wurde von den Unterinstanzen übereinstimmend das Zurechtbestehen eingewendeter Gegenforderungen verneint, ist die diesbezügliche Beurteilung nicht revisibel, wenn die einzelnen Gegenforderungen unter der Revisionsgrenze des § 502 Abs 3 ZPO liegen (Prinzip der nach Gründen gespaltenen Prüfung der Revisionszulässigkeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042591

Dokumentnummer

JJR_19870630_OGH0002_0050OB00560_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten