Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Mitverschulden von zwanzig Prozent eines alkoholisierten Beifahrers, der den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026801Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008