Norm
ABGB §1437Rechtssatz
Das Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers ist bei einem allein durch den Arbeitgeber verursachten Übergenuß an Familienbeihilfe das gleiche wie bei einer irrtümlichen Überzahlung der Bezüge, weshalb sich der Arbeitnehmer auch in diesem Fall auf die für Kondiktionsansprüche allgemein geltende Bestimmung des § 1437 ABGB berufen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033880Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_002