RS OGH 1987/7/1 14ObA86/87

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Veröffentlicht am 01.07.1987
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Norm

ABGB §1437
FamLAG §26

Rechtssatz

Das Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers ist bei einem allein durch den Arbeitgeber verursachten Übergenuß an Familienbeihilfe das gleiche wie bei einer irrtümlichen Überzahlung der Bezüge, weshalb sich der Arbeitnehmer auch in diesem Fall auf die für Kondiktionsansprüche allgemein geltende Bestimmung des § 1437 ABGB berufen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033880

Dokumentnummer

JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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