Norm
ZustG §17Rechtssatz
Auch bei einer Ortsabwesenheit des Empfängers bloß beim zweiten Zustellversuch ist eine Hinterlegung unzulässig und unwirksam, ohne daß es auf die Gründe dieser Ortsabwesenheit ankäme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083946Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_0030OB00515_8700000_001