Norm
ABGB §1431 BRechtssatz
Auch die Familienbeihilfe ist Einkommen des Anspruchsberechtigten. Die Rückforderung einer über das gebührende Ausmaß hinaus gezahlten Familienbeihilfe unterliegt, wenn der Überbezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber verursacht wurde, den Beschränkungen des Judikates 33 (neu).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033589Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011