Norm
FamLAG §26 Abs2Rechtssatz
Durch die Zuweisung der abgabenrechtlichen Haftung an den Arbeitgeber wird sein Recht auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Familienbeihilfe nicht ausgeschlossen. Dieser Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ist aber im Gegensatz zum verwaltungsrechtlichen Ersatzanspruch ein auf die §§ 1431 ff ABGB gestützter privatrechtlicher Bereicherungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058792Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_004