RS OGH 1987/7/1 14ObA86/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1987
beobachten
merken

Norm

FamLAG §26 Abs2

Rechtssatz

Durch die Zuweisung der abgabenrechtlichen Haftung an den Arbeitgeber wird sein Recht auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Familienbeihilfe nicht ausgeschlossen. Dieser Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ist aber im Gegensatz zum verwaltungsrechtlichen Ersatzanspruch ein auf die §§ 1431 ff ABGB gestützter privatrechtlicher Bereicherungsanspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058792

Dokumentnummer

JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten