Norm
ABGB §1330 Abs2 BIRechtssatz
Ansprüche eines katholischen Weltpriesters gegen katholische Laien auf Unterlassung und Widerruf eines in einem Brief an einen Kurienkardinal gegen den Priester erhobenen Vorwurf, er halte die "Pille danach" für einen echten Fortschritt, den man wahrnehmen dürfe, gehören auf den Rechtsweg; sie sind keine inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche. Der Anspruch ist nämlich nicht bloß Gegenstand staatlicher Regelung, sondern gehört auch nicht zu jenen Angelegenheiten, für welche die katholische Kirche ihre ausschließliche Zuständigkeit in Anspruch nimmt. (c 1401 CIC 1983).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031991Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013