Norm
ARG §17Rechtssatz
Eine Messe liegt nicht vor, wenn das charakteristische Merkmal des Verkaufes nach Muster vor allem an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer fehlt; daran kann auch die Bezeichnung als "Messe" nichts ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052501Dokumentnummer
JJR_19870714_OGH0002_0040OB00344_8700000_001