Norm
ABGB §1325 D1aRechtssatz
Es darf nicht übersehen werden, dass die Zuerkennung einer abstrakten Rente ohne konkreten Entgang rechtsvergleichend ohne Beispiel ist, so dass eine eher restriktive Handhabung, zu der die Rechtsprechung in jüngster Zeit auch neigt, angezeigt erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030912Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016