RS OGH 1987/7/15 9ObS8/87 (9ObS9/87), 10ObS3/12g, 10ObS178/12t, 10ObS82/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ASVG §8 Abs1 Z3 lita
ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

Die Ansicht, dass durch eine durch die Erteilung einer Gewerbeberechtigung erworbene Kammermitgliedschaft der Versicherungsschutz generell für alle gewerblichen Tätigkeiten erworben werde, auch wenn sie mit dem Betrieb, der die Grundlage der Kammermitgliedschaft ist, nicht im Zusammenhang stehen und unberechtigt entfaltet werden, findet im Gesetz keine Deckung.

Entscheidungstexte

  • 9 ObS 8/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 8/87
    Veröff: SSV-NF 1/14
  • 10 ObS 3/12g
    Entscheidungstext OGH 14.02.2012 10 ObS 3/12g
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Unfallversicherungsschutz für Elektroinstallationsarbeiten ohne Gewerbeberechtigung als Gefälligkeitsdienst für die Ehefrau und im eigenen Interesse des selbständigen Elektrohändlers, Radiotechnikers und Fernsehtechnikers. (T1)
  • 10 ObS 178/12t
    Entscheidungstext OGH 29.01.2013 10 ObS 178/12t
  • 10 ObS 82/17g
    Entscheidungstext OGH 23.01.2018 10 ObS 82/17g
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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