Norm
ABGB §879 Abs1 BIIhRechtssatz
Zur Rückerstattung von Beiträgen zu einer betrieblichen Pensionseinrichtung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers unter Verlust der erworbenen Anwartschaft: Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, bei Rückgewährung von Beiträgen in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und den ab einem Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern diese Beträge nicht mehr rückerstatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0038339Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_009OBA00037_8700000_002