RS OGH 1987/7/15 1Ob599/87

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

AußStrG §16 BIII1
PaßG 1969 §12 Abs6

Rechtssatz

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Ausübung des Besuchsrechts eines Elternteils davon abhängig gemacht wird, daß die Miteintragung des Kindes (für das ein eigener Reisepaß ausgestellt wurde) bei diesem Elternteil gelöscht wird, da diese Löschung von Amts wegen zu geschehen habe (§ 12 Abs 6 PaßG 1969).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085592

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_0010OB00599_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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