Norm
AußStrG §16 BIII1Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Ausübung des Besuchsrechts eines Elternteils davon abhängig gemacht wird, daß die Miteintragung des Kindes (für das ein eigener Reisepaß ausgestellt wurde) bei diesem Elternteil gelöscht wird, da diese Löschung von Amts wegen zu geschehen habe (§ 12 Abs 6 PaßG 1969).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085592Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00599_8700000_001