RS OGH 1987/7/15 1Ob632/87, 2Ob14/88, 3Ob110/94 (3Ob1094/94), 6Ob102/00v, 7Ob161/03g, 9Ob58/06d, 9Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
beobachten
merken

Norm

ZPO §6a

Rechtssatz

Die Bindungswirkung der Beschlüsse des Pflegschaftsgerichtes erstreckt sich auf Beschlüsse, mit denen ein Sachwalter bestellt wurde, und auf solche, mit denen das Verfahren gemäß § 243 AußStrG eingestellt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0035228

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten