Norm
ASVG §175Rechtssatz
Der Annahme eines den Unfallversicherungsschutz auslösenden Wegunfalles steht mangels zeitlichen Zusammenhanges der Umstand entgegen, daß sich der Unfall zwar auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme, aber zwei Tage vorher ereignet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084065Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_009OBS00012_8700000_003