RS OGH 1987/7/15 9ObS12/87, 10ObS199/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1987
beobachten
merken

Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Der Annahme eines den Unfallversicherungsschutz auslösenden Wegunfalles steht mangels zeitlichen Zusammenhanges der Umstand entgegen, daß sich der Unfall zwar auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme, aber zwei Tage vorher ereignet hat.

Entscheidungstexte

  • 9 ObS 12/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 12/87
    Veröff: SZ 60/146
  • 10 ObS 199/92
    Entscheidungstext OGH 15.09.1992 10 ObS 199/92
    Ähnlich; Beisatz: Bei einem Unfall auf einem Weg zu einem Vorstellungstermin besteht kein Versicherungsschutz, da ein Arbeitsvertrag noch nicht vorlag. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084065

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBS00012_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten