Norm
MRK Art6 Abs1 II5b1Rechtssatz
Weder das Aussageverweigerungsrecht naher Angehöriger noch Verlesungen von Aussagen dieser Personen vor der Gendarmerie in der Verhandlung verstoßen an sich gegen die MRK, jedoch müssen bei der Verwertung dieser Aussagen als Beweismittel die Rechte der Verteidigung gewahrt bleiben. (EGMR, Fall Unterpertinger). Das innerstaatliche Recht kann ohne Verstoß gegen Art 6 Abs 3 lit d MRK formelle Bedingungen für Beweisanträge aufstellen, um den Gerichten die Prüfung der Relevanz solcher Anträge zu ermöglichen (Europäische Kommission für Menschenrechte; EUGRZ 1987,147 bis 154).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0074905Dokumentnummer
JJR_19870721_OGH0002_0110OS00062_8700000_001