Norm
StGB §153Rechtssatz
Der alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH, dem die Disposition über die geschäftliche Gebarung und damit auch über die Geldgebarung obliegt, hat nicht bloß faktische Verfügungsmacht über inkassierte Gelder und begeht durch Aneignung dieser Gelder Untreue.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094873Dokumentnummer
JJR_19870724_OGH0002_0150OS00084_8700000_002