Norm
StVO §26a Abs2Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen strafgerichtlich verurteilten Omnibuslenker und Lastkraftwagenfahrer, der nicht im Sinne des § 26 a Abs 2 StVO die Fahrgeschwindigkeit des Lastkraftwagenzuges so verminderte, daß dem Omnibus das ungehinderte Abfahren von der Haltestelle ermöglicht wurde, sondern stattdessen seine Fahrt auf dem linken Fahrstreifen mit unverminderter Geschwindigkeit fortsetzte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0075103Dokumentnummer
JJR_19870827_OGH0002_0080OB00026_8700000_004