Norm
StGB §133 BRechtssatz
Kommt die Sicherungsübereignung eines Personenkraftwagens oder eine Pfandrechtsbegründung daran (infolge bloßer Übergabe des Typenscheines) nicht rechtswirksam zustande, dann ist das Fahrzeug dem Gewahrsamsinhaber (auch weiterhin) nicht anvertraut.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0093900Dokumentnummer
JJR_19870901_OGH0002_0100OS00046_8700000_001