Norm
JN §22Rechtssatz
Wurde ein Ablehnungsantrag rechtskräftig abgewiesen, kann auf die Ablehnungsgründe allein, die diesem Antrag zugrunde lagen, ein neuer Ablehnungsantrag nicht mit Erfolg gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0045941Dokumentnummer
JJR_19870901_OGH0002_0050OB00347_8700000_002