RS OGH 1987/9/1 5Ob33/87, 5Ob38/88

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Veröffentlicht am 01.09.1987
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Norm

MRG §17 Abs2

Rechtssatz

Bei Berechnung der Nutzfläche ist auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses entsprechend der vertraglich bedingten Beschaffenheit der Wohnung abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069954

Dokumentnummer

JJR_19870901_OGH0002_0050OB00033_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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