Norm
JN §22Rechtssatz
Ob der abgelehnte Richter befangen ist, ist stets in bezug auf die Rechtssache zu prüfen, in welcher er wegen Befangenheit abgelehnt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0045966Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022