RS OGH 1987/9/2 3Ob546/87, 3Ob65/88, 6Ob255/03y, 8Ob15/12g

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Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

ZPO §84 I
ZPO §85
ZPO §149 Abs1

Rechtssatz

Ist nicht zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Prozesshandlung nachgeholt worden, hat das Gericht gemäß § 84 Abs 3 ZPO einen befristeten Verbesserungsauftrag zu erteilen. Bleibt dieser erfolglos, dann ist das Wiedereinsetzungsbegehren zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0036638

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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