RS OGH 1987/9/2 14ObA65/87, 9ObA53/88, 9ObA291/89, 9ObA104/92, 9ObA309/92, 8ObA337/94, 9ObA240/02p,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1987
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Die Arbeit eines angestellten Reisenden setzt eine besondere Vertrauenswürdigkeit voraus, da weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist, sondern der Arbeitgeber im wesentlichen auf die Richtigkeit der Berichte und Angaben des Reisenden angewiesen ist (Arb 10017). Die mehrfache dienstliche Irreführung des Arbeitgebers kann daher nicht mehr als bloße Unkorrektheit angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 14 ObA 65/87
    Entscheidungstext OGH 02.09.1987 14 ObA 65/87
  • 9 ObA 53/88
    Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 53/88
    Auch; Veröff: RdW 1988,205
  • 9 ObA 291/89
    Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObA 291/89
    Ähnlich; Veröff: SZ 62/214
  • 9 ObA 104/92
    Entscheidungstext OGH 17.06.1992 9 ObA 104/92
    Auch; Veröff: WBl 1993,22
  • 9 ObA 309/92
    Entscheidungstext OGH 27.01.1993 9 ObA 309/92
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Erstattung eines bewußt unrichtigen Tätigkeitsberichtes eines Montageinspektors. (T1)
  • 8 ObA 337/94
    Entscheidungstext OGH 20.04.1995 8 ObA 337/94
    Beisatz: Hier: Unrichtige Verrechnung von Tagesgeldern. (T2)
  • 9 ObA 240/02p
    Entscheidungstext OGH 02.04.2003 9 ObA 240/02p
    Vgl auch; Beisatz: Wesentlich für einen Vertrauensbruch von Außendienstmitarbeitern ist, ob diese ihre nur schwer überprüfbare Tätigkeit zur Begehung von Verstößen gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nützen. (T3); Beisatz: Außendienstmitarbeiter sind hinsichtlich ihrer Vertrauensstellung nicht generell leitenden Angestellten gleichzuhalten. (T4)
  • 8 ObA 1/13z
    Entscheidungstext OGH 05.04.2013 8 ObA 1/13z
    Vgl
  • 8 ObA 116/20x
    Entscheidungstext OGH 23.02.2021 8 ObA 116/20x

Schlagworte

Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Täuschung, falsch, Vertrauensverwirkung, Tagesgelder, Tagesdiäten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029453

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten