Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die Arbeit eines angestellten Reisenden setzt eine besondere Vertrauenswürdigkeit voraus, da weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist, sondern der Arbeitgeber im wesentlichen auf die Richtigkeit der Berichte und Angaben des Reisenden angewiesen ist (Arb 10017). Die mehrfache dienstliche Irreführung des Arbeitgebers kann daher nicht mehr als bloße Unkorrektheit angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Täuschung, falsch, Vertrauensverwirkung, Tagesgelder, TagesdiätenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029453Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021